4.4.4. Die gute Bewertung des Klägers 1 durch den (ehemaligen) Gemeinderat O._____ anlässlich des Personalgesprächs vermag nichts Gegenteiliges zu belegen (Klagebeilage 7). Zwar steht diese teilweise im Widerspruch zu den erhobenen Vorwürfen, zeigt aber auch, dass noch Verbesserungspotential bestand (z.B. wurde die Sozialkompetenz nicht etwa mit einem "A" oder "B", sondern mit einem "C" bewertet [Klagebeilage 7, S. 3]). Die Zeugen haben zudem anlässlich der Verhandlung nachvollziehbar dargelegt, weshalb sie es angesichts der Drohungen und der Angst vor einer Kündigung nicht wagten, ihren Vorgesetzten zu kritisieren.