4.4.3.4. 4.4.3.4.1. Gestützt auf die Aussagen der Mitarbeitenden anlässlich der Untersuchung durch die Beklagte sowie der Zeugen an der Verhandlung vom 13. Mai 2025 ist für das Verwaltungsgericht erstellt, dass der Kläger 1 mit seinem Verhalten die Grenzen des Anstands regelmässig überschritten und seine Mitarbeiterinnen mit despektierlichen und sexistischen Sprüchen belästigt hatte. Solche Äusserungen eines Vorgesetzten (wie z.B. jene bezüglich des Tampons) gegenüber Mitarbeiterinnen – insbesondere im Beisein der Arbeitskollegen – verletzen die Würde der betroffenen Mitarbeiterin; sie sind unangebracht und nicht tolerierbar.