Protokoll, S. 48). Einzelnen Mitarbeiterinnen hatte der Kläger 1 gemäss eigenen Angaben aufgrund ihrer finanziellen knappen Situation ausgeholfen, was in der Folge zu einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis führte und die Kündigungsandrohungen besonders wirksam machte. So führte eine der Mitarbeiterinnen anlässlich der Verhandlung vor Verwaltungsgericht glaubwürdig aus, dass der Kläger 1 ihr finanziell geholfen habe, sie dies in der Folge aber bereut habe (Protokoll, S. 45). Gemäss dem an der Verhandlung gewonnenen persönlichen Eindruck war ihr die Situation derart unangenehm, dass sie sich zu keinen Details äussern wollte (Protokoll, S. 45).