Wenn die belästigende Person eine Führungskraft mit einer dominanten Position oder einem gewissen Einfluss im Unternehmen ist, gilt das Vertrauensverhältnis bei Belästigung am Arbeitsplatz grundsätzlich als zerstört oder tiefgreifend beeinträchtigt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 4A_105/2018 vom 10. Oktober 2018, Erw. 3.1; vgl. zudem Urteil des Bundesgerichts 1C_514/2023 vom 4. März 2024, Erw. 7.6).