Diese Machenschaften müssen wiederholt und regelmässig erfolgen. Ausserdem müssen sie zum Ziel haben, die betroffene Person auszugrenzen, erheblich zu verunsichern oder gar von ihrem Arbeitsplatz zu verdrängen. - 25 - • Psychische Belästigung wird nicht nur von Vorgesetzten oder von Personen betrieben, die dem Betroffenen hierarchisch höher gestellt sind. Es kann auch zwischen gleichgestellten Kollegen/innen vorkommen oder sich gegen Vorgesetzte richten. […] Diese Weisung ist integrierender Bestandteil des Anstellungsvertrages (Klagebeilage 4).