Die Zeugin F._____ wirft dem Kläger 1 sodann vor, er habe sie in Gesprächen wiederholt am Oberarm berührt, obwohl sie ihm gesagt habe, dass sie dies nicht wolle (Protokoll, S. 27). Auch die Zeugin G._____ wurde gemäss ihren Angaben vom Kläger 1 am Arm und Rücken angefasst, als sie sich im Materialraum befand. Nachdem sie ihm gesagt habe, sie wolle dies nicht, sei es aber nicht mehr vorgekommen (Protokoll, S. 35).