Vor Verwaltungsgericht wiederholte sie zwar nicht, dass er ihr unter den Rock geschaut habe, was ihrer Glaubwürdigkeit jedoch nicht schadet, zumal ihr das Beschreiben der Situation vor Verwaltungsgericht sichtlich unangenehm war. Sie wiederholte wie bereits im Gespräch mit der Beklagten den Ablauf des Vorfalls, wonach sie auf dem Weg zur Post gewesen sei und beim Empfang/Haupteingang zur Tür hinauswollte, als der Kläger 1 hinter ihr auf dem Korridor gesagt habe, sie solle kurz warten; anschliessend sei er auf die Knie gegangen. Der Vorfall wurde von der Zeugin H._____ bestätigt, welche von F.__