Für das Verwaltungsgericht ebenfalls erstellt ist der Vorwurf, der Kläger 1 sei vor F._____ auf die Knie gegangen, um zu "prüfen", ob ihr Kleid lang genug sei. Die Zeugin beschrieb den Vorfall anlässlich der Besprechung mit der Beklagten (Klageantwortbeilage 4, S. 3) und im Rahmen der Verhandlung vor Verwaltungsgericht deckungsgleich (Protokoll, S. 27). Vor Verwaltungsgericht wiederholte sie zwar nicht, dass er ihr unter den Rock geschaut habe, was ihrer Glaubwürdigkeit jedoch nicht schadet, zumal ihr das Beschreiben der Situation vor Verwaltungsgericht sichtlich unangenehm war.