Die von den meisten Zeugen in authentischer Weise erwähnten sexistischen Sprüche und das Herumzeigen des Fotos erscheinen dem Verwaltungsgericht erstellt. Es ist plausibel, dass ein solches Foto existiert und dass der Kläger 1 dieses – angesichts seiner von allen Zeuginnen und Zeugen mehrmals bestätigten Mitteilsamkeit in Bezug auf private Angelegenheiten – auch herumzeigte.