_ ausgeführt sagte, "Wenn es jemanden nicht passt, soll er die Schweiz verlassen" (Protokoll, S. 50), kann offen bleiben. Der von der Beklagten geäusserte Vorwurf, der Kläger 1 habe einzelne Mitarbeitende als "Huere Shipis" bzw. "Scheiss Shipi- Clan" bezeichnet (Klageantwort, S. 7, Duplik, S. 5; Klageantwortbeilage 3, S. 2; Klageantwortbeilage 6, S. 2), wurde anlässlich der Verhandlung vor Verwaltungsgericht nicht bestätigt.