Der Kläger 1 bestreitet die Vorwürfe. Er räumte jedoch ein, dass er einmal mitbekommen habe, wie mehrere Mitarbeitende, darunter drei mit albanischer Herkunft, massiv über die Schweiz geschimpft hätten, worauf er – er sei auch kein Schweizer, sondern ein "sogenannter Ausländer" – zu bedenken gegeben habe, "seien wir einfach froh, dürfen wir in diesem Land leben" (Protokoll, S. 62). Ob diese Formulierung den Tatsachen entspricht oder der Kläger 1 wie von Zeuge I._____ ausgeführt sagte, "Wenn es jemanden nicht passt, soll er die Schweiz verlassen" (Protokoll, S. 50), kann offen bleiben.