die Vorwürfe seien erhoben worden, damit sein damaliger Stellvertreter, E._____, habe profitieren können (Protokoll, S. 58). Der Kläger 1 erklärte weitschweifig und teilweise ausweichend, dass sich die Mitarbeitenden aufgrund ihres kollegialen Verhältnisses untereinander gegen ihn verschworen hätten, konnte aber nicht schlüssig erklären, weshalb dies der Fall gewesen sein sollte oder weshalb ein Grossteil der Zeuginnen und Zeugen die Angst vor einem Stellenverlust als Grund für ihr Schweigen nannten (Protokoll, S. 59 f.).