Neben den Drohungen hat der Kläger 1 ausweislich der Zeugenaussagen bei den Mitarbeitenden systematisch über abwesende Mitarbeitende gelästert und insbesondere ihre Arbeit schlecht gemacht. Er habe in diesem Zusammenhang auch hinter dem Rücken einer Mitarbeiterin gesagt, sie mache sehr viele Fehler und dürfe nicht mehr lange bei ihnen arbeiten (vgl. Protokoll, S. 30).