Klageantwortbeilage 6, S. 3). Auch der Zeuge E._____ berichtete anlässlich der Verhandlung vor Verwaltungsgericht, dass der Kläger 1 manchmal "hässig" geworden sei und er es als heikel empfand, dass der Kläger 1 nicht sachlich blieb, sondern persönlich wurde. - 20 -