_ bestätigte den Vorfall (Protokoll, S. 37). Zudem habe sie gehört, wie er einem Kollegen im Streit drohend gesagt haben, sie könnten sich am Abend schon an einem anderen Ort treffen (Protokoll, S. 29). Das drohende Verhalten wurde auch von der Zeugin H._____ bestätigt, welche berichtete, dass der Kläger 1 bei anderer Gelegenheit wütend gewesen sei und gesagt habe, er wisse, wie man jemanden in den Kofferraum tue und verscharre (Protokoll, S. 43; Klageantwortbeilage 6, S. 3).