4.3.3. Dem Kläger 1 wird weiter vorgeworfen, er habe gegenüber einzelnen Mitarbeitenden Drohungen ausgesprochen. Die Zeugin F._____ bestätigte die Aussage des Zeugen E._____, wonach der Kläger 1 impulsiv und aufbrausend gewesen sei. Der Kläger 1 sei zu ihr und ihrer Schwester, die ebenfalls dort gearbeitet habe, ins Büro gekommen, habe die Tür zugeknallt und ihnen gesagt, dass er sie nicht nur im Geschäft "auseinandernehmen" könne, sondern auch privat. Er mache, was er wolle, er sei der Chef und könne entscheiden (Protokoll, S. 28 f.; Klageantwortbeilage 4, S. 3). G._____ bestätigte den Vorfall (Protokoll, S. 37).