Daran ändert nichts, dass die Zeugin K._____ die Darstellungen der übrigen Zeuginnen und Zeugen nicht direkt bestätigte. Sie führte aus, dass sie mit dem Kläger 1 sehr gut befreundet gewesen sei und nicht zwischen die Fronten habe geraten, sondern so neutral wie möglich habe bleiben wollen (Protokoll, S. 3). Damit hat sie indirekt bestätigt und ist es für das Verwaltungsgericht erstellt, dass es innerhalb des Teams erhebliche Konflikte und Probleme gab.