Es erscheint zudem äusserst problematisch, wenn der Kläger 1 als Vorgesetzter mit Vorbildfunktion innerhalb seines Teams über die (intime) Beziehung mit einer Arbeitskollegin spricht und dabei intime oder persönliche Informationen über sie erzählt oder ihm anvertraute Informationen von anderen Mitarbeitenden verbreitet (vgl. Protokoll, S. 13, 15, 34, 42). Ebenso problematisch ist es, wenn er persönliche Probleme in seinen Beziehungen oder seinem Umfeld in das Team trägt und seine schlechte Stimmung an den Mitarbeitenden auslässt (Protokoll, S. 33, 42).