II/4.3.3.). Der Kläger 1 scheint zudem Geschäftliches und Privates in hohem Masse vermischt zu haben. Es wurde von einzelnen engen freundschaftlichen Beziehungen berichtet sowie von zwei (zeitlich versetzten) intimen (Liebes-)Beziehungen zur ehemaligen stellvertretenden Leiterin und einer Mitarbeiterin (vgl. auch Protokoll, S. 8, 13). Der Kläger 1 scheint zudem während der Arbeitszeit bei den meisten Mitarbeitenden freizügig über seine privaten Angelegenheiten und Beziehungen - 18 -