Die Klägerin 2 bringt in der Hauptsache vor, es sei fraglich, ob die Beklagte ihrer Fürsorge- und Aufsichtspflicht korrekt nachgekommen sei. Sollten die Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, könne man sich fragen, weshalb während drei – recte: zwei – Jahren nichts bemerkt worden sei. Der Umstand, dass in dieser Zeit dem Gemeinderat keine negativen Hinweise zugekommen seien, nach der ordentlichen Kündigung durch den Kläger 1 aber plötzlich Vorwürfe erhoben würden, führe zur ernsthaften Überlegung, wer hier Druck auf die Mitarbeitenden ausgeübt habe.