hält der Kläger 1 fest, dass es wohl kaum denkbar sei, dass er – wie vorgeworfen – sein gesamtes Team über Monate hinweg tyrannisiert habe, ohne dass dies an den Gemeinderat herangetragen worden wäre. Nicht erstaunlich sei zudem, dass die Aussagen der Mitarbeitenden einhellig und übereinstimmend seien; schliesslich hätten sie genügend Zeit gehabt, um sich abzusprechen. Eine Gruppe von Mitarbeitenden habe sich offensichtlich gegen ihn verschworen; es gäbe auch Mitarbeitende, welche die Vorwürfe nicht bestätigen würden (Replik, S. 2 f.).