Er habe auch davon geredet, dass er jemanden "abschwarte", "töte", "verscharre" oder "in den Kofferraum tue" und er dafür sorgen werde, dass sie für den Rest ihres Lebens nur noch Regale auffüllen würden. Es sei überdies geschildert worden, dass Mitarbeitende mehrmals wegen dem Kläger 1 geweint hätten oder zusammengebrochen seien (Klageantwort, S. 7). Auch hätten mehrere Mitarbeitende unabhängig voneinander unterschiedliche Vorfälle sexueller Belästigung erwähnt. Der Kläger 1 habe einer Mitarbeiterin unter das Kleid geschaut, Mitarbeiterinnen gegen deren ausdrücklichen Willen angefasst und regelmässig derbe Sprüche gemacht;