Die Gesprächsprotokolle mit den Mitarbeitenden datieren denn auch vom 30. November 2023 und 4. Dezember 2023 (Klageantwortbeilagen 2-6). Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen die Beklagte die von den Mitarbeitenden erhobenen Vorwürfe in ihrem Schreiben vom 6. Dezember 2023 nicht näher konkretisierte, zumal sie dies offenbar im - 11 -