Verschiedene Mitarbeitende hätten dem Gemeinderat mitgeteilt, dass sie vom Kläger 1 bedroht worden seien und er sexistische sowie rassistische Äusserungen gemacht habe. Des Weiteren habe er versucht, Mitarbeitende gegeneinander auszuspielen und auszugrenzen; er habe zudem wiederholt schlecht über andere Mitarbeitende gesprochen. Der Gemeinderat könne ein solches Verhalten nicht akzeptieren, weshalb er eine fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses in Betracht ziehe. Der Kläger 1 erhielt bis zum 15. Dezember 2023, 12.00 Uhr, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme (Klagebeilage 10).