1.3. 1.3.1. Mit Schreiben vom 1. Dezember 2023 teilte die Beklagte dem Kläger 1 mit, es seien schwerwiegende Vorwürfe gegen ihn erhoben worden. Zur Klärung des Sachverhalts werde er per sofort beurlaubt sowie ein Kontakt- und Hausverbot verhängt. Details zu den Vorwürfen wurden ihm explizit nicht erläutert. Gleichzeitig lud die Beklagte den Kläger 1 zu einer Besprechung am 6. Dezember 2023 ein, um ihn über das Ergebnis der Abklärungen zu informieren (Klagebeilage 9). Der Inhalt des Schreibens wurde dem Kläger 1 am 1. Dezember 2023 von Herrn D.___