2. An der Verhandlung vom 13. Mai 2025 hat das Verwaltungsgericht – bei Nichterscheinen eines Zeugen – acht Zeuginnen und Zeugen angehört und den Kläger 1 sowie seitens der Beklagten Gemeindepräsident B._____, Gemeindeschreiberin C._____ und den Leiter Finanzen, D._____, zur Sache befragt. Alsdann erhielten die Parteien Gelegenheit zu einer abschliessenden Stellungnahme zum Beweisergebnis. Im Anschluss an die Verhandlung hat das Verwaltungsgericht den Fall ein erstes Mal beraten.