C. 1. Mit Verfügung der instruierenden Verwaltungsrichterin vom 28. Januar 2025 wurden die Parteien auf den 13. Mai 2025 zu einer mündlichen Verhandlung mit Partei- und Zeugenbefragung vorgeladen. Gleichzeitig wurden die Parteien betreffend den Ablauf der Verhandlung, die Beweislastverteilung und die einzuvernehmenden Zeugen aufgeklärt. Die neun Zeuginnen und Zeugen wurden mit separater Verfügung vom 10. Februar 2025 zur Verhandlung vom 13. Mai 2025 vorgeladen. -5-