4. Unter Ausschluss von Kosten- und Entschädigungsfolgen. 3. Der Kläger 1 erklärte sich am 25. Juni 2024 mit dem Verfahrensantrag der Klägerin 2 einverstanden. Mit Instruktionsverfügung vom 26. Juni 2024 wurden die Verfahren WKL.2024.2 und WKL.2024.6 vereinigt. 4. Mit Klageantwort vom 12. Juli 2024 beantragte die Einwohnergemeinde Q._____ die kostenfällige Abweisung beider Klagen, soweit darauf einzutreten sei. -4- 5. Mit Replik vom 18. April 2024 (Postaufgabe: 3. September 2024) passte der Kläger 1 sein Rechtsbegehren 1 an: