1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger infolge widerrechtlicher fristloser Kündigung eine Lohnnachzahlung in der Höhe von CHF 68'531.00 zuzüglich Zins zu 5.00 % seit 20. Dezember 2023 zu bezahlen. 2. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger infolge widerrechtlicher fristloser Kündigung eine Pönale in der Höhe von CHF 36'000.00 zuzüglich Zins zu 5.00 % seit 20. Dezember 2023 zu bezahlen. 3. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger eine angemessene Parteientschädigung (zuzüglich MwSt.) zu bezahlen. 4. Die Gerichtskosten seien der Beklagten aufzuerlegen.