dungsvereinbarung an demselben Tag (15. März 2022) unterzeichnet (Klagebeilagen 5 und 6). In der Weiterbildungsvereinbarung wird ferner nicht nur die Höhe der Weiterbildungskosten aufgeführt, es wird bezüglich der Rückerstattungspflicht auch ausdrücklich auf die Weiterbildungsverordnung verwiesen. Dem Kläger mussten somit schon im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Anstellungsvertrags die weitreichenden Konsequenzen für den Fall bekannt sein, dass er die Ausbildung nicht abschliessen oder die Verpflichtungszeit nicht einhalten würde.