2. Unter Kostenfolge zulasten des Klägers. -4- 4. Mit Replik vom 1. Juli 2024 liess der Kläger grundsätzlich an seinen Klagebegehren festhalten, reduzierte die Klage aber neu auf die folgenden beiden Anträge: 1. Der Entscheid vom 07. Februar 2024 (recte: 28. Februar 2024) sei aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass die vom Beklagten geltend gemachte Forderung gegen den Kläger nicht besteht und der Beklagte sei zu verurteilen, auf die geltend gemachte Rückforderung vollumfänglich zu verzichten. unter Kosten- und Entschädigungsfolge.