nehmers vereinbart. 3. In der Zeit zwischen dem 8. August 2022 und dem 16. Juni 2023 besuchte A._____ 82 der insgesamt 100 Weiterbildungstage. 4. Mit Schreiben vom 23. Juni 2023 kündigte A._____ das Arbeitsverhältnis per 30. September 2023. Von da an besuchte er die Weiterbildung nicht mehr. 5. Mit Verfügung vom 3. September 2023 verfügte der Kanton Aargau, Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz, die Rückzahlung von Weiterbildungskosten in der Höhe von gesamthaft Fr. 42'163.00, bestehend aus Spesen von Fr. 4'443.00 und den Bruttolohnkosten inkl. Sozialleistungen von Fr. 37'720.00 für 82 von 100 bereits absolvierten Ausbildungstagen.