2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 3'900.00, sind zu 4/5 von der Beklagten mit Fr. 3'120.00 und zu 1/5 vom Kläger mit Fr. 780.00 zu bezahlen. 3. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 7'500.00 zu 3/5 mit Fr. 4'500.00 zu ersetzen. Zustellung an: den Kläger (Vertreter) die Beklagte (Vertreterin) - 34 - Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten