Er sei per sofort freigestellt worden und habe sein Arbeitsmaterial noch vor seiner Anhörung zurückgeben müssen. Ferner sei ihm angekündigt worden, dass ihm sein Mobiltelefonabonnement (das explizit geschäftlich und privat habe genutzt werden dürfen) nun in Rechnung gestellt werde. Der Kläger sei in seinem Ruf nachhaltig geschädigt worden; sein wirtschaftliches Fortkommen sei beeinträchtigt. Vor Stellenantritt bei der Beklagten sei er mit seiner Familie nach einem vierjährigen Auslandaufenthalt in die Schweiz zurückgekehrt und habe zwei Kinder. Seine Frau arbeite nur Teilzeit.