Kläger geprüft. Auch das Verhalten der Beklagten nach der Kündigung lasse jegliche Treuepflichten und Rücksichtnahme auf den Arbeitnehmer vermissen. Anstatt sich an den üblichen Kommunikationsweg zu halten, habe die Beklagte ihre Machtposition ausgenützt, zwei uniformierte Kollegen unangekündigt zum Abholen des Postenschlüssels beim Kläger vorbeigeschickt und ihn trotz seines Vertretungsverhältnisses direkt mit WhatsApp- Nachrichten, Mails und Telefonanrufen behelligt. Diese Belastung habe bei ihm zu einer psychischen Dekompensation und schliesslich zu einer erneuten vollständigen Krankschreibung geführt.