Der Beklagten wird im Einzelnen zur Last gelegt, sie habe sich weder ernsthaft nach dem Gesundheitszustand des Klägers und dessen Wiedereinstiegsmöglichkeiten erkundigt noch die Argumente des Klägers zur Kündigung anhören wollen. Der Dienstplan für den Monat September 2024 (KB 12) sei frühzeitig abgeändert, ein neuer Polizist im Vollzeitpensum angestellt und das Team vor Mitteilung an den Kläger über dessen Kündigung informiert worden. Die Beklagte habe sich nicht um die Fortführung des Arbeitsverhältnisses bemüht und entsprechende Möglichkeiten mit dem - 29 -