Nach dem Dafürhalten der Beklagten müsste der durchschnittliche Bruttomonatslohn auf Basis des letzten Monats- oder Jahreslohns bestimmt werden. 4.2. Die Entschädigung nach Art. 336a Abs. 2 OR hat sowohl Strafcharakter als auch Genugtuungsfunktion und soll die durch eine ungerechtfertigte Kün- - 28 -