336a OR verwiesen, wonach die Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung den Betrag nicht übersteigen darf, der dem Lohn des Arbeitnehmers für sechs Monate entspricht (Abs. 2). Vorliegend liegt eine Entschädigung im Betrag von Fr. 43'767.50 im Streit, was gemäss den Berechnungen des Klägers fünf massgeblichen durchschnittlichen Monatslöhnen (brutto, inkl. Anteil 13. Monatslohn) entsprechen soll (5 x Fr. 8'753.50). Der Bestimmung des durchschnittlichen Bruttomonatslohns legt der Kläger Bruttomonatslöhne in den Monaten Januar bis Juni 2024 (KB 3) sowie einen 13. Monatslohn in der Höhe von Fr. 7'650.00 bzw. einen monatlichen Anteil von Fr. 637.50 (Fr. 7'650.00 / 12) zugrunde.