3.3.2–3.3.5 vorne dargelegten Gründen den von ihm beabsichtigten Wiedereinstieg (im Rahmen eines Arbeitsversuchs) ermöglichen müssen. Bei dieser Ausgangslage erübrigt sich eine Befragung der vom Kläger angebotenen Zeugen H._____ und I._____ zum Inhalt der Telefongespräche von Juni bis August 2024 (vgl. Replik, Rz. 14 ff.).