Verwaltungsgericht keine konkrete Erinnerungen hatte (Protokoll, S. 13). Dass der Kläger diese Kontaktversuche als Belastung empfand, ist aufgrund der gemäss Bericht der Klinik Barmelweid vom 24. September 2024 (KB 22) durch die Kündigung ausgelösten erneuten psychischen Dekompensation des Klägers naheliegend. Schliesslich stimmt es, dass der Kläger erst am 3. September 2024 wieder (per 1. September 2024) zu 100% krankgeschrieben wurde (KB 14).