Nach übereinstimmender Parteidarstellung an der Befragung vor Verwaltungsgericht hatte er sich zudem bereit erklärt, ganze, also nicht bloss halbe Tage zu arbeiten (Protokoll, S. 4 und 10), was die Einteilung erleichtert hätte. Die von der Beklagten beschriebene Situation, dass alle Polizisten alle Aufgaben in ihrer jeweiligen Schicht uneingeschränkt bewältigen können müssen und sich gegenseitig vertreten, spricht umso mehr dafür, dass eine Überbrückung möglich gewesen wäre.