Angesichts der Schwere der Gefahr und der massiven Auswirkungen eines unkontrollierten Waffeneinsatzes sei die Beklagte berechtigt und verpflichtet, die Waffentragfähigkeit des Klägers aus polizeilicher Sicht (vorsorglich) zu verneinen. Inwiefern dies auch aus medizinischer Sicht notwendig sei, sei mittels eines hiermit beantragten medizinischen Gutachtens zu klären.