Ein längerfristiger Ausfall eines Regionalpolizisten sei für das Team nicht trag- und verkraftbar. Dass im vorliegenden Fall die Mehrbelastung für das Team erheblich und zu gross gewesen sei, zeige sich daran, dass die Beklagte gezwungen gewesen sei, für den ausgefallenen Kläger einen Ersatz zu suchen. Auch der öffentliche Arbeitgeber habe ein legitimes Interesse daran, nicht dauerhaft mit befristeten Übergangslösungen operieren zu müssen, sondern den Betrieb im Falle eines krankheitsbedingten Ausfalls früher oder später wieder in geordneten Bahnen zu lenken.