Der Kläger sei seit Mai 2024 in Therapie und seit August 2024 in fachärztlicher Behandlung im Ambulatorium der Klinik Barmelweid. Er habe sämtliche Unterstützungsangebote angenommen, sei therapiemotiviert und habe intensiv an seiner Genesung gearbeitet und dabei gute Fortschritte erzielt. Das Risiko allein, dass der Kläger auch in Zukunft aus einem beliebigen Grund ausfallen könnte, rechtfertige keine Kündigung und stelle schon gar keinen triftigen Kündigungsgrund dar. Das Arbeitsteam des Klägers habe sich seit Krankheitsbeginn sehr fürsorglich gezeigt, wofür der Kläger sehr dankbar sei. Für organisatorische Engpässe sei der Kläger nicht verantwortlich.