3.1.2. Es sei nicht ersichtlich, weshalb aus organisatorischen Gründen eine vorübergehende Reduktion des Pensums des Klägers auf 50% zur Gewährleistung eines stufenweisen Wiedereinstiegs mit dem Ziel der Wiedererlangung der vollen Erwerbsfähigkeit nicht möglich gewesen wäre. Schon früher hätten Polizisten in diesem Korps Teilzeit gearbeitet. Anlässlich von Gesprächen mit B._____ vom 24. Juni 2024 und 5. August 2024 sei ein derartiger, langsamer Wiedereinstieg besprochen worden. Damals sei - 12 -