Allerdings wurde die beschriebene Gehörsverletzung durch die spätere Gehörsgewährung im Vorfeld der vom Gemeinderat am 14. Oktober 2024 ausgesprochenen Kündigung des Anstellungsverhältnisses geheilt. Vor dem Kündigungsbeschluss des Gemeinderats vom 14. Oktober 2024 (KB 21) wurde der Kläger unstreitig zur beabsichtigten Kündigung seines - 11 -