Eine Terminkollision wurde in der besagten Mail im Übrigen nicht explizit angeführt, und die Erklärung des Klägers, dass er sich nach reiflicher Überlegung dem Kündigungsgespräch und der damit verbundenen psychischen Belastung nicht ausgerechnet nach einer Therapiesitzung am Vormittag an jenem Donnerstag (29. August 2024) habe aussetzen wollen (Protokoll, S. 6), ist an sich schlüssig. Seine Vorgesetzten hätten auf die Mail des Klägers auch nachhaken können, wenn sie der Grund für die Terminabsage interessiert hätte.