Der Kläger hätte somit praktisch unvorbereitet in dieses Gespräch gehen müssen. Genügend Zeit, um einen (von der Rechtsschutzversicherung finanzierten) Rechtsbeistand zu finden, der ihn an den Termin hätte begleiten können, wäre dem Kläger gemäss seinen plausiblen Schilderungen an der Parteibefragung wohl auch nicht geblieben (vgl. Protokoll, S. 6).