_ habe ihn nicht von sich aus darüber informiert. Er (der Kläger) habe sich dann aber aufgrund einer Terminkollision mit einer Therapiesitzung sowie aufgrund seines Befindens nicht in der Lage gesehen, diesen kurzfristig anberaumten Termin wahrzunehmen, was er B._____ per Mail vom 28. August 2024 (KB 9) mitgeteilt und auch telefonisch gegenüber diesem begründet habe. Davon, dass er am 29. August 2024, 17.00 Uhr, nicht zu Hause gewesen sei, habe sich die Beklagte selbst überzeugen können, als sie zwei uniformierte Polizisten bei -8-