UHLMANN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Auflage 2020, Rz. 1079 f.). Wie die Rechtsvertreterin des Klägers aus § 39 GG hätte schliessen können, dass die Einwohnergemeinde Q._____ von der darin geregelten Delegationsbefugnis in Bezug auf die Kündigung von Anstellungsverhältnissen Gebrauch gemacht hat, ohne den Inhalt des Delegations- und Kompetenzreglements zu kennen, ist nicht ersichtlich.